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FG Niedersachsen, 11.08.1993 - XIII 264/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1994, 146
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 08.09.1994 - IV R 85/93
§ 3 Nr. 20 c GewStG ist auf Einrichtungen zur ambulanten Pflege anwendbar. Diese …
Es kann offenbleiben, ob Krankenpfleger und -schwestern, die im ambulanten Pflegedienst selbständig tätig sind, einen den in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG genannten Heilberufen ähnlichen Beruf ausüben (bejahend: Urteil des Niedersächsischen FG vom 11. August 1993 XIII 264/91, EFG 1994, 146;… Schmidt/Seeger, Einkommensteuergesetz, 13. Aufl., § 18 Anm. 24, Stichwort Krankenschwester;… Stuhrmann in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 18 Rdnr. B 270, Stichwort Krankenpfleger/Krankenschwester m. w. N.; offengelassen im Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. August 1993 V R 45/89, BFHE 172, 223, BStBl II 1993, 887 unter 5. zu § 4 Nr. 14 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes - UStG - 1980). - FG Berlin, 26.04.2001 - 4 K 4005/99
Zur Gewerblichkeit eines Krankenpflegedienstes
Zur Unterstützung seiner rechtlichen Ausführungen nimmt der Kläger Bezug auf die Urteile des Finanzgerichts Köln vom 28. April 1993, 8 K 2766/91, wonach eine Mitarbeiterzahl von 25 bis 30 Vollzeitbeschäftigten nicht gegen die Eigenverantwortlichkeit spreche sowie des Finanzgerichts Niedersachsen vom 11. August 1993, XIII 264/91 Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, S. 146, wonach es nicht auf die Merkmale der Betriebsgröße oder der Eigenverantwortlichkeit ankomme, sondern darauf, ob die jeweilige Tätigkeit von der Ausbildung zum Krankenpfleger oder von der Prüfungsordnung zum Krankenpflegegesetz gedeckt sei.